Es war ein langer steiniger Weg von der 1.erfolgreichen experimentellen Nierentransplan- tation (NTX) unter Verwendung von Xenografts, ausgeführt vom Wiener Emerich Ullman (1902) bis zur heutigen Form der klinischen Allotransplantation. Sie stellt heute, auf Grund der besseren Rehabilitation bei gleichzeitiger Sicherheit, die bevorzugte Therapie des chroni- schen Nierenversagens dar. Garanten für eine erfolgreiche Nierentransplantation sind eine ausgefeilte Chirurgische Technik, eine adäquate Nierenkonservierung zur Verhinderung eines Ischämieschadens , eine optimale Gewebstypisierung und eine sorgsame peri-und- postoperative Betreuung einschließlich einer effektiven immunosuppressiven Therapie. Indikation zur NTX: Prinzipiell stellt jede terminale irreversible Niereninsuffizienz eine Indikation zur NTX dar, allerdings nur eine relative, da durch ein entsprechendes Dialyseverfahren (Hämo- und Peritonealdialyse) das Leben erhalten werden kann. Kontraindikation: 1.Alter des Patienten spielt heute keine Rolle mehr. Limitierend sind lediglich Faktoren wie Narkoserisiko und Operationsrisiko. 2.Malignome
chronische Infekte (Tbc) 4.Therapierefraktäre Herz-Lungeninsuffizienz .5.Verschluß von Beckenarterien und Venen.6.Multiples Myelom, generalisierte Amyloidose Spender:In Österreich werden meist Nieren von Hirntoten für die NTX verwendet, wobei die Entnahme nach §62a Abs 1 KAG (1982) zulässig ist wenn den Ärzten keine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat (Widerspruch). In letzter Zeit zunehmende Anzahl von Lebendspendern (Verwandte, Ehepartner). Da die Zahl der Patienten auf den Wartelisten stetig ansteigt sollte man trachten, die Spenderresourcen österreichweit durch entsprechende Meldung und Konditionierung von potentiellen Spendern zu optimieren! Marginale Spendernieren: akzeptiert wie zB.: Nieren mit Malformationen, Nieren von Säuglingen und sehr alten Spendern, Nieren von Spendern nach Herzstillstand. Organentnahme: Meist in Form einer Multiorganentnahme. Nieren und Baucheingeweide werden gemeinsam mit einer Perfusionslösung (Eurocollins, HTK, UW.) von 2oC via die Aorta perfundiert, wobei die Nieren als letztes Organsystem entnommen werden. Nach Trennung der Nierung , werden diese einzeln im Perfusionsmedium gelagert und verpackt. Gewebstypisierung: ABO Blutgruppenbestimmung und die HLA Typisierung einschließlich Crossmatch stellen nach wie vor eine Grundvoraussetzung für die NTX dar. Zur Optimierung des Match werden die Organe über Eurotransplant verteilt. Chirurgische Technik: Die Implantation der Spenderniere erfolgt seit den frühen Fünfziger Jahren standardisiert heterotop in die Fossa iliaka, wobei zuerst die Nierenvene End-Seit mit der V. iliaca communis anastmosiert wird. Dann erfolgt meist eine End-Seit Anastomose der Nierenarterie mit der A. iliaca communis oder externa. Zuletzt wird der Ureter antirefluxiv in die Blase eingepflanzt. Vor der Implantation der Niere wird diese einschließlich der Gefäße am workbench präpariert, wobei unter Umständen mehrfach angelegte Arterien vereinigt und zu kurze Venen verlängert werden, um die Implantation zu vereinfachen und so kurz wie möglich zu gestalten. Immunosuppressive Therapie: Basistherapie: Cortison 250mg bis Tag 2 dann Reduktion bis 5mg ab Monat 3. Cyclosporin (Sandimun ) 3mg/kg zu Beginn dann nach Serumspiegel (100-150 ng/ml ELISA) Individuel zusätzlich: IL 2 Antikörper (Simulekt,Zenapax) prä-op. Tag 4 Azathioprin, Tacrolimus (Prograf) Mycophenolat (Zellsept) Ergebnisse: Einjahresfunktionsrate > als 90% nach 10 Jahren 81% (Grazer Daten)
Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels/SPC)Bei glatten Zangenextraktionen von Unter-• schweren Störungen des Reizbildungs-kiefer-Prämolaren im nicht entzündlichenStadium kann auf die Mandibularanästhesie(z. B. AV-Block II. und III. Grades, ausge-verzichtet werden, da eine Terminalanästhe-sie von 1,7 ml pro Zahn in der Regel genügt. • akuter dekompensier
Arrêté ministériel établissant la liste des substances et méthodes interdites pour l'année 2014 A.M. 16-12-2013 M.B. 10-01-2014 Erratum : M.B. 04-02-2014 Vu le décret du 20 octobre 2011 relatif à la lutte contre le dopage, Vu l'arrêté du Gouvernement de la Communauté française du 8 décembre 2011 portant exécution du décret relatif à la lutte contre le do