Toluol-2,4-diisocyanat IDENTIFIKATION
Toluol-2,4-diisocyanat 2,4-Diisocyanattoluol 2,4-Toluylendiisocyanat Methylbenzol-2,4-diisocyanat 4-Methyl-m-phenylendiisocyanat Desmodur T 2,4-TDI ZVG-Nummer: 11810 CAS-Nummer: 584-84-9 INDEX-Nummer: 615-006-00-4 EG-Nummer: 209-544-5 CHARAKTERISIERUNG STOFFGRUPPENSCHLÜSSEL AGGREGATZUSTAND EIGENSCHAFTEN Farbe: farblos bis gelblich Geruch: stechend CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG
Brennbare Flüssigkeit. Zersetzt sich in Wasser. Wenig flüchtig. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Der Stoff ist gewässergefährdend. Molmasse: 174,16 g/mol Umrechnungsfaktor: 1 ml/m3 = 7,24 mg/m³ bei 1013 mbar / 20 °C TOXIKOLOGIE / ÖKOTOXIKOLOGIE TOXIKOLOGISCHE DATEN LD50 oral Ratte: 5800 mg/kg
Referenz: AMA Archives of Industrial Health. Vol. 15, Pg. 324, 1957. LD50 dermal 19600 mg/kg
Referenz: Union Carbide Data Sheet. Vol. 3/8/1973,
LC50 inhalativ Ratte: 0,0997 mg/l/4 h
Referenz: American Industrial Hygiene Association Journal. Vol. 23, Pg. 447, 1962. ÖKOTOXIKOLOGISCHE DATEN LC50 Fisch (96 Stunden) Minimalwert: 164 mg/l Maximalwert: 164 mg/l Medianwert: 164 mg/l Studienanzahl: 3
Referenz: Curtis, M.W., T.L. Copeland, and C.H. Ward 1979. Acute Toxicity of 12 Industrial
Chemicals to Freshwater and Saltwater Organisms. Water Res. 13(2):137-141
PHYSIKALISCH CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN SCHMELZPUNKT SIEDEPUNKT
RELATIVE GASDICHTEDichteverhältnis zu trockener Luft bei gleicher Temperatur und gleichem Druck
RELATIVE DICHTE DES DAMPF-LUFT-GEMISCHESDichteverhältnis zu trockener Luft bei 20 °C und Normaldruck
DAMPFDRUCK FLAMMPUNKT
Angabe bezieht sich auf Messung im geschlossenen Tiegel. ZÜNDTEMPERATUR EXPLOSIONSGRENZEN
Untere Explosionsgrenze:0,9 Vol.-%64 g/m³Obere Explosionsgrenze:9,5 Vol.-%685 g/m³
WASSERLÖSLICHKEIT GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase Kohlendioxid Kohlenmonoxid Cyanwasserstoff; Gefährliche chemische Reaktionen: Toluylendiisocyanat kann heftig polymerisieren, z.B. bei Kontakt mit Basen. Der Stoff kann in gefährlicher Weise reagieren mit: Alkoholen Aminen Basen Alkoholen Oxidationsmitteln Säuren Wasser Acetylchlorid Die Verbindung bildet beim Erhitzen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. ARBEITSMEDIZIN UND ERSTE HILFE AUFNAHMEWEGE Hauptaufnahmewege: Die Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Inhalation von Toluol-2,4-diisocyanat (T.)-haltigen Dämpfen, Aerosolen und Staubpartikeln.[99997] Atemwege: Ein Teil des inhalierten T. reagiert bereits in der Epithelschicht von Nase, Trachea, Bronchien und Bronchiolen mit Makromolekülen (bevorzugt an OH- und NH-Gruppen), aber auch mit Glutathion unter Bildung von T.-Addukten, die z.B. in Untersuchungen an Meerschweinchen bereits nach einmaliger Exposition deutlich, nach 5 Tagen aber nur noch in geringen Spuren nachweisbar waren.[07619] Inhalative Tests mit markiertem T. an Ratten ergaben eine konzentrationsproportionale Aufnahme in den Blutstrom, wobei Resorptionsraten von ca. 3 - 10 % (bezogen auf die Radioaktivität) referiert wurden. In einer weiteren kinetischen Untersuchung an Ratten (einmalig 2 ppm über 4 h) fand man jedoch Resorptionsraten zwischen 61 und 90 % (bezogen auf die Radioaktivität). Bei der Herstellung T.-haltiger Polyurethane und deren Pyrolyse kommt es bereits zu einer hydrolytischen Reaktion freigesetzten T. in der Arbeitsatmosphäre, so daß mit einer kombinierten Inhalation von T. und 2,4-Toluylendiamin (TDA) zu rechnen ist.[99997] Letztere Angaben wurden jedoch durch neuere Untersuchungen relativiert.[07619] Haut: Experimenteller T.-Kontakt mit Rattenschwänzen hat zur Ausscheidung von TDA in konjugierter Form im Urin geführt. Es wurde für sehr wahrscheinlich gehalten, daß die Hauptmenge des applizierten T. bereits in der Haut mit
Wasser bzw. Makromolekülen reagiert und deshalb hauptsächlich TDA ins Blut resorbiert wird. Aufgrund des unterschiedlichen Habitus der Rattenschwanzhaut (relativ starke Verhornung) und der menschlichen Haut wurde postuliert, daß die Resorption beim Menschen noch effektiver verläuft.[99997] Quantitative Angaben sind nicht verfügbar.[99983] Verdauungstrakt: In einer kinetischen Untersuchung an Ratten (einmalige orale Dosis von 60 mg/kg KG, 14C-markiertes T.) wurden Resorptionsraten von ca. 20 % gefunden. Man ging davon aus, daß im Verdauungstrakt der größte Teil der Dosis hydrolysiert und/oder polymerisiert/polykondensiert wird und in dieser Form über den Darm ausgeschieden wird. Der genannte resorbierte Anteil stellte kein unverändertes T., sondern hauptsächlich TDA dar, das der Weiterreaktion entgangen war.[99997] WIRKUNGSWEISEN Hauptwirkungsweisen: akut: starke Reizwirkung von flüssigem T. auf Augen und Haut; Augenschädigungen auch durch konzentrierte Dämpfe (Reizwirkung ab ca. 50 ppb); Reizungen der Atemwege ab 50 - 80 ppb; Atemfunktionsstörungen entsprechend Disposition ab 20 ppb möglich;[07619] Lungenschädigung (unteres Reizsyndrom) i.a. nur durch hohe Dampf-/Aerosolkonzentrationen;[99997] Sensibilisierung des Atemtraktes[07908] chronisch: Lungenfunktionsstörungen[07619] Akute Toxizität: T.-Dampfkonzentrationen ab ca. 50 ppb führten beim Menschen zu subjektiven und objektiven Augenreizungen. Aus Tierversuchen ist ableitbar, daß bereits eine 10-minütige Einwirkung höherer Konzentrationen (keine Detailangaben) zu Hornhautschäden (Ödem, Epithelverlust) führen kann. 50 - 100 µl der reinen Substanz bewirkten am Kaninchenauge sehr starke, innerhalb von 30 Tagen nicht reversible Reizreaktionen. Im Epikutantest am Menschen wurden durch flüssiges T. und Lösungen > 10 % (in Aceton) nur Austrocknungseffekte und leichte Rötungen bewirkt. An der Kaninchenhaut führte allerdings bereits eine 1-stündige semiokklusive Applikation (entsprechend OECD- Richtlinie 404) zu Verätzungen mit stark verzögerter Heilungstendenz. Nach 24 h-Kontakt waren Nekrosen mit nachfolgender Ätzschorf- und Granulombildung nachweisbar. Ein hautsensibilisierendes Potential wurde in zahlreichen
Tierexperimenten, beim Menschen allerdings nur äußerst selten, gefunden.[07619] Die resorptiv-toxische Wirkung nach dermaler Exposition ist gering (LD50-Wert am Kaninchen: 10 g/kg KG). Für die geruchliche und irritative Wahrnehmungsschwelle bestimmte man bei Probanden Dampfkonzentrationen zwischen 20 und 50 ppb.[00083] Höhere Konzentrationen können eine akute toxische Bronchitis mit Atemwegsverengung und Verminderung des Gasaustausches in der Lunge hervorrufen, wobei eine vollständige Ausheilung möglich ist. Irritativ-toxische Wirkungen sind pathogenetisch von Überempfindlichkeitsreaktionen nach Sensibilisierung (Fliesschnupfen, spastische Bronchitis, Asthmaanfälle) zu trennen. Die gefundenen Differenzen der interindividuellen Reaktionszeit läßt Schlußfolgerungen auf unterschiedliche Mechanismen der Überempfindlichkeitsreaktion zu (immunologisch durch Bildung von IgE-Antikörpern, pharmakologisch durch cAMP-Hemmung bzw. Betarezeptorenblockade). Erfahrungsberichte über Sensibilisierungsreaktionen geben als Inzidenz 2 bis 20 % der Exponiertenpopulation an. Sie ist stark abhängig von der individuellen Disposition und ggf. Vorschädigung des Atemtraktes.[99997] Die Induktion einer bronchialen Sensibilisierung auch durch Hautkontakt wird diskutiert.[07619] Über orale Vergiftungen mit T. liegen keine Angaben vor.[99983] Orale Tierexperimente lieferten LD50-Werte von 2 g/kg KG, z.T. auch weit darüber. Vergiftungssymptome waren Speichelfluß, Atemstörungen, Schädigung von Magenschleimhaut und Leber sowie Verschlechterung des Allgemeinzustandes.[07619] Chronische Toxizität: Bei Polyurethanarbeitern wurden früher (im Falle hoher Expositionen) Augenschädigungen (Ödem im Corneaepithel) beschrieben. Eine allergische Reaktion an der Haut durch wiederholten Kontakt mit T. ist als äußerst seltenes Ereignis anzusehen.[07619] In Einzelfällen wurden allerdings auch urtikarielle Reaktionen berichtet.[00083] Neben (bzw. nach) der Auslösung einer spezifischen (meist IgE-vermittelt) oder unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege kann wiederholte inhalative Exposition zu Asthma, zu einer unspezifischen bronchialen Hyperreagibilität oder auch zu einer schleichenden Verschlechterung der Lungenfunktion führen. Letztere ist jedoch bei Einhaltung eines 8 h-Mittelwertes am Arbeitsplatz von 5 ppb (Expositionsspitzen < 20 ppb) unwahrscheinlich.[07619] Möglicherweise ist die unspezifische Überempfindlichkeit auf eine lokal begrenzte Hemmung der Cholinesterase im Gewebe zurückzuführen. Durch die unterschiedliche Pathogenese der T.-Asthma-Fälle korrelieren die Ergebnisse beim Nachweis von spezifischen,
gegen die T.-Konjugate gerichteten IgE-Antikörper (im RAST- Test quantifizierbar) nur schlecht mit der klinischen Symptomatik.[99997] Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität: Zur Einstufung des fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden und krebserzeugenden Potentials s. Stoffliste nach Anhang VI der GHS-Verordnung oder TRGS 905 oder MAK-Liste. (s. Kapitel VORSCHRIFTEN). Reproduktionstoxizität: In den bisher durchgeführten Experimenten an Ratten waren keine reproduktionstoxischen Wirkungen (Fertilität und Entwicklung) nachweisbar.[07619] Für den Menschen sind keine Angaben verfügbar.[99983] Mutagenität: In mikrobiologischen Tests mit metabolischer Aktivierung und z.T. auch an Säugerzellen war eine schwache mutagene Wirkung nachweisbar. In-vivo Tests an Ratten und Mäusen (inhalative Applikation) waren negativ.[07619] Kanzerogenität: Es besteht der begründete Verdacht auf kanzerogenes Potential. [07510] Anhand der vorliegenden Daten wird abgeschätzt, daß das kanzerogene Wirkpotential vom Ausmaß der hydrolytischen Toluylendiamin-Bildung in vivo abhängt und relativ gering ist. Die Festlegung eines Expositionsgrenzwertes, bei dem das kanzerogene Risiko vernachlässigbar wäre, scheint möglich, jedoch fehlen Daten zur Höhe der Toluylendiamin- Belastung bei inhalativer Toluylendiisocyanat-Exposition.[07619] Stoffwechsel und Ausscheidung: Die für die hochreaktiven Isocyanate typischen Umsetzungen (Hydrolyse, Additionsreaktionen) finden auch beim Eintritt in den Organismus statt, wobei das Metabolitenspektrum entscheidend vom Applikationsweg abhängt. Bei oraler Applikation findet vor der Resorption in viel höherem Ausmaß eine Hydrolyse zum Diamin statt als bei inhalativer.[07619] In kinetischen Studien an inhalativ belasteten Beschäftigten betrug die Eliminationshalbwertszeit für das Diamin (als N- Acetylkonjugat) im Urin 5,8 bis 11 Tage, im Plasma 21 Tage. Es gab Hinweise auf ein 2-phasiges Eliminationsverhalten im Urin, wobei die erste Phase insbesondere die kürzer zurückliegende Belastung charakterisierte, während die zweite, stark verlängerte, den langsam freigesetzten Addukten im Organismus zugeschrieben wurde. Aus vergleichenden Tierexperimenten war ersichtlich, daß bei oraler Applikation von T. nur 16 - 39 % des Diamins in konjugierter Form im Harn eliminiert werden, während der Anteil bei inhalativer Exposition 65 - 90 % beträgt.[07980] Daher führen orale Applikationen von T. zu einer viel höheren Belastung mit dem freien Diamin (und damit zu einem höheren potentiellen Krebsrisiko) als inhalative Expositionen.[07619] Anmerkung:
Die Bearbeitung dieser arbeitsmedizinischen Informationenerfolgte am 02.07.2001. Sie werden bei Bedarf angepasst. ERSTE HILFE Augen: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Anschließend sofortigen Transport zum Augenarzt oder in die Klinik veranlassen.[80144] Haut: Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten. Gleichzeitig mögliche inhalative Exposition minimieren:[99999] Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrbereich bringen. Kontaminierte Hautareale sorgfältig abwischen, dann sofort:[00022] Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Nach größerflächiger Exposition bzw. sichtbaren oder empfundenen Reizerscheinungen:[99999] Für ärztliche Behandlung sorgen. Atmungsorgane: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei stark erschwerter Atmung (allergisches Asthma) wird sofortige Applikation von Salbutamol-Spray (mehrere Aerosol- Stöße) empfohlen. Patienten in halb-sitzende Position bringen.[07656] Bei Reizungen der Atemwege infolge massiver Dampf-/ Aerosolinhalation:[99997] Ehestmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Verunfallten baldmöglichst in die Klinik transportieren.[07656] Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. 1 - 2 Glas Wasser trinken lassen.[07656] Erbrechen nicht anregen. Sofortigen Eiltransport in die Klinik vornehmen.[07656] Bei spontanem Erbrechen Kopf des Verletzten unbedingt in Tieflage bringen (Aspirationsgefahr).[07638] Hinweise für den Arzt: Erfahrungsgemäß steht eine Gefährdung durch inhalative Exposition gegenüber Dämpfen/Flüssigkeitsaerosolen absolut im Vordergrund, während Hautkontakt toxikologisch weniger relevant ist. Orale Intoxikationen wurden bislang nicht beschrieben.[99983] - Symptomatik der akuten Vergiftung: Augen: sehr starke Reizung und Hornhautschädigung (Ödem, Epithelverlust) mit schlechter Heilungsprognose Haut: geringe bis ausgeprägte (im Tierversuch) Reizung (Austrocknungseffekt, Rötung); Sensibilisierung selten; Dermatitiden wahrscheinlich durch wiederholten Kontakt; Resorptivwirkung nach ausschließlich dermalem Kontakt kaum[07619]
anzunehmen, cave gleichzeitige Inhalation durch Verdampfen[99999] Inhalation: Reizung der Atemwege, toxisch-obstruktive Bronchitis, Atemtraktssensibilisierung;[07619] Bronchospasmus, Bronchiolitis obliterans, Bronchopneumonie durch hohe Konzentrationen;[05097] toxisches Lungenödem in Extremfällen nicht auszuschließen, dispositionsbedingt nach Sensibilisierung asthmaartige Zustände (auch nach nur geringer Exposition)[99997] Ingestion: Schädigung der Magenschleimhaut, Salivation, Resorptivwirkung Resorption: Dyspnoe und Leberschädigung nach massiver Ingestion (Hinweise aus Tierversuchen),[07619] in schweren Fällen auch kardiale Dekompensation und Thrombozytopenie möglich.[07637] - Hinweise für die Erste ärztliche Hilfe: Jeder Augenkontakt bedarf nach Erstversorgung dringend einer ophthalmologischen Therapie bzw. Nachkontrolle.[80144] Hautkontaminationen sind äußerst sorgfältig zu entfernen (zwischenzeitlich kann PEG 400 verwendet werden). Wirkungen können nur symptomatisch behandelt werden.[99999] Nach Inhalation ist Sauerstoffgabe und Fortsetzung der bronchodilatatorischen Therapie (Salbutamol) erforderlich.[05097] Zusätzlich können intravenös Theophyllin und parenteral ein Sympathomimetikum verabreicht werden.[07798] Außerdem werden Prednisolut- (100 mg i.v. oder i.m.) und Calciumgluconat-Injektionen (langsam i.v.) empfohlen. Eine Lungen-Röntgenkontrolle über den Verlauf der Therapie ist von Anfang an erforderlich.[07719] Auch die Herz-Kreislauffunktion (EKG) ist zu überwachen.[99997] Nach Einwirkung von Verbrennungsgasen ist durch enthaltene nitrose Gase die Ausbildung eines Lungenödems zu befürchten und dementsprechend prophylaktisch zu behandeln. Ein analoger Verlauf kann auch nach Inhalation hoher Konzentrationen feinst verteilten Aerosols auftreten.[00022] Hierbei kann die Latenzzeit sehr unterschiedlich sein. Nach oraler Aufnahme sollte eine Magenspülung in Intubation nach Möglichkeit sehr schnell durchgeführt werden, am besten in Rahmen einer Gastroskopie.[99999] Als Laxans wurde Sorbitol, als Adsorbens A-Kohle empfohlen.[07798] Bei intakter Nierenfunktion kann eine forcierte Diurese indiziert sein, um die Elimination des metabolisch gebildeten aromatischen Diamins, das kanzerogenverdächtig ist, zu beschleunigen. Zu überwachen sind insbesondere Lungen-, Nieren-, Kreislauf- Funktionen, zumindest bei der Nachkontrolle auch Blutbild und Leberfunktion.[99999] Empfehlungen: Stoff/Produkt und durchgeführte Maßnahmen dem Arzt angeben. Nach der akuten Vergiftung muß der Betroffene längere Zeit (bis zum vollständigen Abklingen jeglicher respiratorischen Symptome) von einer weiteren Exposition gegenüber Isocyanaten ferngehalten werden.[07636] Anmerkung: Die Bearbeitung dieser Informationen zur Ersten Hilfe erfolgte am 03.07.00. Sie werden bei Bedarf angepasst.[99999] UMGANG UND VERWENDUNG VERWENDUNG
Der Stoff wird verwendet zur Herstellung von:- Polyurethanen welche wiederum für Schaumstoffe, Elastomere, Lackrohstoffe, Beschichtungen, Fasern und Klebstoffe eingesetzt werden
TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN – HANDHABUNG Arbeitsraum - Ausstattung/Belüftung: Arbeitsbereiche sind möglichst räumlich abzutrennen. Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Abgesaugte Luft darf nicht in die Arbeitsbereiche zurückgeführt werden. Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen. Der Fußboden sollte keinen Bodenabfluss haben. Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Standorte auffallend kennzeichnen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen. Apparaturen: Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Insbesondere bei Erwärmung ist Absaugung erforderlich. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Abluft aus Isocyanatbehältern sollte in eigenen Abluftleitungen abgeführt oder in die zentrale Abluftleitung eingeleitet werden. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Geeignete Werkstoffe: - für Behälter, Rohre und Pumpen: Edelstahl Ferritischer Stahl, Kesselblech, - als Dichtungsmaterialien: Polytetrafluorethylen PTFE (Teflon) Fluorierter Polymerkautschuk (FKM, FPK, FFKM) Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Ungeeignete Werkstoffe: Stahl Kupfer Kupferlegierungen Buntmetalle
Zink Hinweise zum sicheren Umgang: Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Nicht mit Druckluft fördern. Verspritzen vermeiden. Nur in gekennzeichnete Gebinde abfüllen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden. Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden. Eindringen in den Boden sicher verhindern (Stahlwanne). An Arbeitsplätzen, an denen mit Isocyanaten umgegangen wird sollten stets geeignete Vernichterlösungen in ausreichender Menge bereitstehen (siehe auch Kapitel Entsorgung). Beim Transport in zerbrechlichen Gefäßen geeignete Überbehälter benutzen. Reinigung und Instandhaltung: Tägliche Reinigung durchführen. Beim Reinigen ggf. persönliche Schutzausrüstung benutzen. Verschmutzte Geräte dürfen nur nach Reinigung in anderen Arbeitsbereichen verwendet werden. Die kontaminierten Flächen sind mit Vernichterlösung nachzubehandeln. Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern oder engen Räumen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen. Arbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen durchführen. TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN – LAGERUNG Lagerbedingungen: Unter Verschluss oder nur für fachkundige Personen zugänglich aufbewahren. Keine Lebensmittelgefäße verwenden - Verwechslungsgefahr! Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. Möglichst im Originalbehälter aufbewahren. Zerbrechliche Gefäße in bruchsichere Übergefäße einstellen. Behälter dicht geschlossen halten. Empfohlen wird Lagerung bei Raumtemperatur. Trocken lagern. Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen. Vor Sonneneinstrahlung schützen. Vor Feuchtigkeit schützen. Bei Feuchtigkeitszutritt Gefahr von Druckaufbau. Zusammenlagerungsbedingungen: Lagerklasse 6.1A (Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Stoffe) Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagert werden. Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten: - Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe. - Ansteckungsgefährliche, radioaktive und explosive Stoffe. - Gase. - Sonstige explosionsgefährliche Stoffe der Lagerklasse 4.1A. - Selbstentzündliche Stoffe. - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
- Stark oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1A. - Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen. - Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe. Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt (Einzelheiten siehe- Entzündbare feste Stoffe oder desensibilisierte Stoffe der Lagerklasse 4.1B. - Oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1B. - Brennbare Feststoffe der Lagerklasse 11. Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind. TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN - BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ Technische, konstruktive Maßnahmen: Stoff ist brennbar. Feuerlöscheinrichtungen sind bereitzustellen. ORGANISATORISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen anhand der Betriebsanweis mit Unterschrift erforderlich, falls mehr als nur eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Unterweisungen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich durchführen. Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzungsart der Arbeitsstätte dies erfordern. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Bei Grenzwertüberschreitung sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung erforderlich. Die Konzentration des Stoffes in der Luft sollte möglichst weit unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegen. Messergebnisse sind aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die Zahl der Beschäftigten, die mit dem Gefahrstoff umgehen, ist so klein wie möglich zu halten. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung beachten. Allergiker, Asthmatiker, Personen, die zu Erkrankungen der Atemwege neigen, sowie durch Isocyanate sensibilisierte Personen dürfen nicht mit Isocyanaten arbeiten. Das Betreten der Betriebsbereiche ist nur den Beschäftigten gestattet. Entsprechende Hinweisschilder sind anzubringen. PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte lösemittelbeständig sein. Atemschutz: In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung, Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Gasfilter B, Kennfarbe grau. Es wird empfohlen, Atemschutzgeräte ständig mitzuführen, welche die Flucht aus dem
Gefahrenbereich ermöglichen. (auch Gasfiltertyp A möglich) Zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich: Atemschutzgerät: Kombinationsfilter B - P2 oder B - P3, empfohlen B - P3, Kennfarbe grau-weiß. (auch Kombinationsfilter A - P3 möglich) Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von Filtergeräten, bei Sauerstoffgehalten unter 17 Vol% oder bei unklaren Bedingungen ist ein Isoliergerät zu verwenden. Es wird empfohlen, Atemschutzgeräte ständig mitzuführen, welche die Flucht aus dem Gefahrenbereich ermöglichen. Augenschutz: Es muss ausreichender Augenschutz getragen werden. Gestellbrille mit Seitenschutz verwenden. Handschutz: Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff ausreichend undurchlässig und beständig sein. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren. Hautpflege beachten. Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sind folgende Handschuhmaterialien: Naturkautschuk/Naturlatex - NR Polychloropren - CR Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR Polyvinylchlorid - PVC Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 °C und dauerhaftem Kontakt. Erhöhte Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eine Verminderung der effektiven Schichtstärke durch Dehnung können zu einer erheblichen Verringerung der Durchbruchzeit führen. Im Zweifelsfall Hersteller ansprechen. Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Hautschutz: Hautschutzmittel bieten keinen ausreichenden Schutz gegen diesen Stoff. Schutzhandschuhe verwenden. Isocyanate reagieren bei Hautkontakt mit Bestandteilen der Haut und führen zu schlecht entfernbaren Verschmutzungen. Vor Pausen und bei Arbeitsende Hautreinigung mit Wasser und Seife erforderlich. Nach der Reinigung fetthaltige Hautpflegemittel verwenden. Arbeitshygiene: In Arbeitsbereichen dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel aufgenommen werden. Für diesen Zweck sind geeignete Bereiche einzurichten. Berührung mit der Haut vermeiden. Das Eintrocknen des Stoffes oder seiner Lösungen auf der Haut ist unbedingt zu vermeiden. Nach Substanzkontakt ist Hautreinigung erforderlich. Berührung mit den Augen vermeiden. Nach Substanzkontakt Augenspülung vornehmen. Einatmen von Dämpfen oder Nebeln vermeiden.
Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Kleidung vor der Reinigung gut wässern. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. ENTSORGUNG
Gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Sammlung von Kleinmengen:Die Vernichtung von Isocyanaten kann durch gezielte Umsetung zu Polyurethan erfolgen. Alternativ:Umsetzung mit Vernichterlösung, hierzu wird das Isocyanat langsam unter Rühren in einen Überschuß von Vernichterlösung I oder II gegeben. Nach ca. 48 Stunden ist die Umsetzung zu in Wasser unlöslichem Polyharnstoff abgeschlossen. Vernichterlösungen: Lösung I Wasser 90-95 Gew %, Ammoniak conc. 3-8 Gew %, flüssiges Netzmittel 0,2-0,5 Gew % Lösung II Wasser 90-95 Gew %, Soda 5-10 Gew %, flüssiges Netzmittel 0,2-0,5 Gew.%Lösung IIIIndustriealkohol (Ethanol, Isopropanol, Butanol) 50 Gew %, Wasser 45 Gew%, Ammoniak conc. 5 Gew %Lösung III ist besonders zum Reinigen von Maschinen und Werkzeugen geeignet (brennbar!), Lösung I oder II speziell zum Vernichten von Isocyanatresten. Als Netzmittel sind Haushaltsspülmittel geeignet. In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften. Gefäße an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Der zuständigen Stelle zur Abfallbeseitigung übergeben. Restentleerte Isocyanatfässer werden mit Vernichterlösung I oder II behandelt, z.B. durch Rollen der Fässer. Nach Beendigung des Vorganges ist das Faß zu öffnen. Die Menge der Vernichterlösung muß mindestens der Restmenge Isocyanat entsprechen. Die anderweitige Verwendung ungereinigter leerer Isocyanatfässer ist wegen der noch enthaltenen Restmengen und damit verbundenen Gefahren nicht zulässig. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Gefährdeten Bereich räumen, betroffene Umgebung warnen. Zur Beseitigung des gefährlichen Zustandes darf der Gefahrenbereich nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen betreten werden. Atem-, Augen-, Hand- und Körperschutz tragen (s. Kapitel Persönliche Schutzmaßnahmen). Mit feuchtem Bindemittel (z.B. Sand, Sägespäne, PUR-Mehl) abdecken. Mit Vernichtungsmittel übergießen und wenigstens 10 Minuten einwirken lassen. In Abfallgebinde aufnehmen, nicht verschließen (CO2-Entwicklung). Mit weiterem Vernichtungsmittel übergießen. Nach 1 bis 2 Tagen entsorgen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Gewässergefährdung:Wassergefährdend. Beim Eindringen größerer Mengen in Gewässer, Kanalisation, oder Erdreich
MASSNAHMEN BEI BRÄNDEN Brandklasse:
B flüssige oder flüssig werdende Stoffe
Geeignete Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl - keinen Vollstrahl einsetzen) Trockenlöschpulver Schaum Kohlendioxid Verhaltensmaßregeln: Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung und Berstgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Eindringen in tiefgelegene Räume verhindern. Persönliche Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Nitrose Gase (Stickoxide) Blausäuredämpfe Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Chemieschutzanzug tragen. VORSCHRIFTEN GHS-EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG Einstufung: Karzinogenität, Kategorie 2; H351 Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen; H330 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1; H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 3; H412 Signalwort: "Gefahr" Gefahrenhinweise - H-Sätze: H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H335: Kann die Atemwege reizen. H315: Verursacht Hautreizungen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284: Atemschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Herstellerangabe der Sigma-Aldrich-Gruppe Quelle: Der Stoff ist gelistet in Anhang VI, Tabelle 3.1 der EG-GHS-Verordnung.
Die angegebene Herstellereinstufung kann von der Listeneinstufung abweichen, da diese lediglich eine „Übersetzung“ der alten Einstufung in das GHS-System darstellt. GHS beinhaltet jedoch zahlreiche Gefahrenklassen, die im alten Einstufungssystem entweder nicht existierten oder abweichende Einstufungsgrenzen hatten. Somit stellt diese Liste nur eine (unvollständige) Umstufungshilfe dar, die vom Hersteller bezüglich fehlender oder abweichender Gefahrenklassen und Kategorien für den jeweiligen Stoff zu ergänzen ist. Quelle:
GHS-EINSTUFUNG VON GEMISCHEN Spezifische Konzentrationsgrenzen Sens. Atemw. 1; H334: C>= 0,1% Für die weiteren evtl. vorhandenen Gefahreneinstufungen des Stoffes sind die allgemeinen Konzentrationsgrenzen aus Anhang 1 der Verordnung (EG) 1272/2008 heranzuziehen. Ergänzende Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang II, Nr. 2.8: Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die mindestens einen als sensibilisierend eingestuften Stoff in einer Konzentration enthalten, die mindestens 0,1 % beträgt oder mindestens ebenso hoch ist wie die in Anhang VI Teil 3 dieser Verordnung in einem besonderen Hinweis für den Stoff genannte Konzentration, muss folgenden Hinweis tragen: EUH208 - „Enthält ‚Name des sensibilisierenden Stoffes‘. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Quelle: EINSTUFUNG NACH STOFFRICHTLINIE
Carc.Cat.3; R40T+; R26Xi; R36/37/38R42/43R52/53
Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
EG-Einstufung nach EG-GHS-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3.2(ehemals nach 29. Anpassungsrichtlinie 2004/73/EG). Quelle:
EINSTUFUNG GEMISCHE Spezifische Konzentrationsgrenzen: R42: C >= 0,1% Für die weiteren evtl. vorhandenen Gefahreneinstufungen des Stoffes sind die allgemeinen Konzentrationsgrenzen aus der Zubereitungsrichtlinieranzuziehen. Anmerkung 2 Die angegebenen Konzentrationen der Isocyanate sind als Gewichts-% des freien Monomers, bezogen auf das Gesamtgewicht des Gemisches, zu verstehen. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschrift nacr. 6.8: Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die Isocyanate enthalten, muss folgende Angaben enthalten: "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." Quelle: ARBEITSPLATZKENNZEICHNUNG NACH ASR A1.3 Verbotszeichen: Warnzeichen: Gebotszeichen: EINSTUFUNG WASSERGEFÄHRDENDER STOFFE
WGK 2 - wassergefährdendToluol-2,4-diisocyanatEinstufung nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
TECHNISCHE ANLEITUNG ZUR REINHALTUNG DER LUFT (TA LUFT)
Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe, Klasse IInsgesamt dürfen folgende Werte im Abgas nicht überschritten werden:
TRANSPORTVORSCHRIFTEN
2078Gefahrgut-Bezeichnung: ToluylendiisocyanatNummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 60Klasse: 6.1 (Giftige Stoffe)Verpackungsgruppe: II (mittlere Gefährlichkeit)Gefahrzettel: 6.1
Für den Stoff zutreffende Verpackungsgruppe: II
Tunnelbeschränkungen:Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. ARBEITSPLATZGRENZWERTE
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 1
Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 hKategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe
Momentanwert: 4 -facher Grenzwert soll nicht überschritten werden
Der Arbeitsplatzgrenzwert gilt in der Regel nur für das Monomere. Zur Beurteilung von Oligomeren oder Polymeren siehe ocyanate".
Obwohl die MAK-Kommission den MAK-Wert aufgehoben hat, ist dieser weiterhin gültiger Grenzwert, solange in deufgeführt. Quelle:
EMPFEHLUNGEN DER MAK-KOMMISSION
Die Angaben sind wissenschaftliche Empfehlungen und kein geltendes Recht. Gefahr der Sensibilisierung der AtemwegeKrebserzeugend: Kategorie 3BStoffe, die wegen erwiesener/möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben. Es liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Sofern Stoffe keine gentoxischen Wirkungen aufweisen, kann ein MAK-Wert festgelegt werden. Quelle:
STÖRFALLVERORDNUNG
Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach §1 Abs. 1
Hinweis: Bei der Anwendung der Additionsregel nach StörfallV Anhang 1 Nr. 5 (c, d, e) ist der Stoff entsprechend seinen Gefahreneinstufungen einer oder mehrerer der in Anhang 1 Nr. 5 (c, d, e) genannten Gruppen zuzuordnen. Bei der Bildung des Risikoquotienten für diesen Stoff ist der hier genannte Schwellenwert zu verwenden. VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN / VERWENDUNGSVERBOTE REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII; Stand - Mai 2011 Anhang XVII, Nummer 3 1. Das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes ist nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen, Spielen und Scherzspielen. 2. Stoffe, die mit R 65 gekennzeichnet sind, die als Brennstoff in Zierlampen verwendet werden können und die in Mengen von 15 l oder weniger in den Verkehr gebracht werden, dürfen keinen Farbstoff und/oder kein Parfüm enthalten. Weitere Informationen zu den Verboten sind der Verordnung zu entnehmen. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV); Stand - November 2010 Anhang zu §1, Abschnitt 5 Siehe Eintrag zu Anhang XVII, Nummer 3 der REACH Verordnung (EG) Nr. 552/2009. Regel/Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen (BGR/GUV-SR 2003) Tätigkeitsverbot für Schüler. Stoffliste GUV-SR 2004 (Stand 11.2010) Besondere Ersatzstoffprüfung (Stoffe mit KMR,T+,E und C mit R35) erforderlich. Stoffliste GUV-SR 2004 (Stand 11.2010) Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV); Stand - Februar 2011 Anlage 1 zu § 3, Nummer 5 Der Stoff darf nicht beim Herstellen oder Behandeln von Scherzspielen verwendet werden. SONSTIGE VORSCHRIFTEN
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen; Ausgabe Oktober 2011
Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; Ausgabe Oktober 2011Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; Ausgabe Januar 2008Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten; Ausgabe Februar 2008; geändert und ergänzt Juli 2009
Substitution; Ausgabe August 2008Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition; Ausgabe Januar 2010Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung; Ausgabe Januar 2006; zuletzt geändert und ergänzt Februar 2010Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen; Ausgabe Juni 2008; berichtigt Februar 2010Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege; Ausgabe Juni 2008Schutzmaßnahmen; Ausgabe Januar 2008, ergänzt Mai 2008
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern; Ausgabe Oktober 2010Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen; Ausgabe März 2009BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenG 27 : Isocyanate
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Pflichtuntersuchung: Bei Tätigkeiten mit Belastung durch Isocyanate, bei denen ein regelmäßiger Hautkontakt nicht vermieden werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 mg/m3 überschritten wird, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. LITERATURVERZEICHNIS
Quelle: 00001IFA: Erfassungs- und Pflegehandbuch der GESTIS-Stoffdatenbank (nicht öffentlich)
Quelle: 00022G. Hommel "Handbuch der gefährlichen Güter" Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen, Springer-Verlag, Heidelberg
Quelle: 00083Environmental Health Criteria (Serie), WHO, Genf
Quelle: 00240E. Brandes, W. Möller "Sicherheitstechnische Kenngrößen" Band 1 "Brennbare Flüssigkeiten und Gase" Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Bremerhaven, 2003
Quelle: 00446Datenbank CHEMSAFE, Version 1.4.10 (2009), DECHEMA-PTB-BAM. Dampfdruckdaten berechnet aus Antoine-Konstanten
Quelle: 01219Archiviertes Sicherheitsdatenblatt der Firma Merck vor 2008
Quelle: 01220Sicherheitsdatenblatt der Sigma-Aldrich-Gruppe, ab 2008
Quelle: 01221GHS-Sicherheitsdatenblatt der Sigma-Aldrich-Gruppe
Quelle: 02071Toxicological Data, compiled by the National Institute of Health (NIH), USA, selected and distributed by Technical Database Services (TDS), New York, 2009
Quelle: 02072Ecotoxicological Data, compiled by the US Environmental Protection Agency (EPA), selected and
distributed by Technical Database Services (TDS), New York, 2009
Quelle: 05097Kühn-Birett-Merkblätter: 97. Ergänzungslieferung; 03/97
Quelle: 05163Kühn-Birett-Merkblätter: 163. Ergänzungslieferung; 7/2003
Quelle: 05300agerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" Ausgabe Oktober 2010
Quelle: 05350rbeitsplatzgrenzwerte" Ausgabe Januar 2006, zuletzt geändert und ergänzt : GMBl 2012 (Nr. 1)
Quelle: 06002L. Roth, U. Weller "Gefährliche Chemische Reaktionen" Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen, ecomed-Verlag
Quelle: 07500Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWGur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (EG-GHS-Verordnung)
Quelle: 07504Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24.07.2002, GMBl. 2002, Heft 25 - 29, S. 511 - 605.
Quelle: 07510Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 (EG-GHS-Verordnung) (ehemals Richtlinie 67/548/EWG mit Anpassungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung).
Quelle: 07584Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS vom 27. Juli 2005; Bundesanzeiger Jahrgang 57, Nr. 142a, vom 30. Juli 2005
Quelle: 07619DFG: Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten; Verlag Chemie
Quelle: 07635AUERDATA 98 und BGR/GUV-R 190 "Einsatz von Atemschutzgeräten" Ausgabe 11/2009
Quelle: 07636L. Parmeggiani (Edt.) "Enzyclopedia of Occupational Health and Safety" 3. Auflage, International Labour Office, Genf 1983
S. Moeschlin "Klinik und Therapie der Vergiftungen" 7. Auflage, Thieme-Verlag, Stuttgart 1986
Quelle: 07638M. Daunderer "Toxikologische Enzyklopädie - Klinische Toxikologie - Giftinformation, Giftnachweis, Vergiftungstherapie" Loseblatt-Ausgabe, ecomed-Verlagsgesellschaft mbH, Landsberg
Quelle: 07656D. Walsh (Hrsg.) "Chemical Safety Data Sheets; Vol. I Solvents, Vol. II Metalls, Vol. III Corrosives and Irritants, Vol. IV Toxic Chemicals, Vol.V Flammable Chemicals" University of Technology, Loughborough 1990
Quelle: 07719S. Dorsch, P. Meinhardt, M. Schindler (Hsg.) "Merkblätter für den Umgang mit gefährlichen Stoffen" Loseblattausgabe, Verlag Tribüne, Halle 1981
Quelle: 07727L. Roth "Gefahrstoff-Entsorgung" Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen, ecomed-Verlag, Landsberg
Quelle: 07750R. E. Lenga "The Sigma-Aldrich Library of Chemical Safety Data" 2nd edition, Sigma-Aldrich, Milwaukee 1988
Quelle: 07795H. Geerißen "GloSaDa 2000 Plus - Glove Safety Data"
Quelle: 07798M.J. Ellenhorn, D.G. Barceloux "Medical Toxicology, Diagnosis and Treatment of Human Poisoning" Elsevier Science Publishing Company, Inc., New York 1988
Quelle: 07908DFG: MAK- und BAT-Werte-Liste der jeweils gültigen Fassung
Quelle: 07980IARC - International Agency for research on cancer: Monographs on the evaluation of carcinogenic risks to humans WHO, Lyon; Serie
Quelle: 08092D.C. Allport, D.S. Gilbert, S.M. Outterside (editors) "MDI and TDI: Safety, Health and the Environment. A Source Book and Pratical Guide"
Quelle: 08096DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste 2011, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Mitteilung 47; VCH
Quelle: 80144BG-Chemie-Merkblatt M 044 Ausgabe 4/97 (BGI 524) Polyurethanherstellung und Verarbeitung/Isocyanate
Literaturlisten - Standardwerke, erweitert
Quelle: 99997Projektgebundene Literaturliste Nr. 1
FOR A LIGHTER LIVING Das Grundprinzip von Rebalance wurde von Dr. med. D. Infanger, Leitender Arzt der Adipositassprechstunden des Stof wechselzentrums der Klinik Hirslanden entwickelt. es basiert auf mehr als zehnjähriger erfahrung mit über 2000 Patienten und wurde methodisch immer weiter verfeinert. Unser Kurs ist keine neue Wundermethode, sondern beruht auf dem aktuel sten Wissen aus schul
Your Majesties, Your Royal Highness, IVA members, Your Excellencies, ladies and gentlemen. I have the great honour of presenting to you IVA’s traditional speech on “Progress in Science and Technology.” It is one of the highlights of the year for me to have this opportunity to talk about the exciting research and development going on in our country, both in the academic world and in ind