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Die abgedruckten Artikel stellen keine Beratung unserer Kanzlei dar und wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt.
Die Artikel dienen lediglich der Orientierung und können allenfalls der Verschaffung eines ersten Eindrucks der allge- meinen Rechtslage unter Vorbehalt dienen. Eine Anwendung auf einen konkreten Fall ist nicht ohne weiteres möglich.
Denn jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Faktoren, Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und mit diesem Mandantenbrief informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus unseren Fachgebieten Arbeitsrecht, Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab. Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht. Wir empfehlen auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit unserer Kanzlei zu suchen. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie ein konkreter Einzelfall vor dem Hintergrund der abgedruckten Artikel zu Keine Verordnung von Abmagerungsmitteln
Hausratversicherung: Gekipptes Fenster
zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
kann beim Einbruch den Versicherungs-
schutz kosten

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdge- Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetz- schoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen lichen Krankenkassen verordnet werden darf Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit und damit eine entsprechende Entscheidung des verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer Das Arzneimittel ist europaweit seit Juni 2006 zur (Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Über- Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um gewicht) zugelassen. Das Präparat ist seit September 0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar. 2006 auf dem deutschen Markt. Im Oktober 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der im Wesent- Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus, lichen aus Vertretern der Krankenkassen und der um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärti- Ärzteschaft besteht, beschlossen, dass das Arznei- gen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in mittel vom Versorgungsauftrag der gesetzlichen Kippstellung gelassen, um zu lüften. Eigentlich wollte er Krankenversicherungen ausgeschlossen ist. In einem die Wohnung nur kurz verlassen, traf aber unterwegs ei- weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin diese Ent- nen Freund. Als er gegen 17.00 Uhr nach Hause kehrte, scheidung im Juni 2007 bestätigt (S 83 KA 53/07 ER).
um die Einkäufe abzuladen, betrat er alle Räume - außer Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg. In der mündlichen Begründung seiner Entscheidung auf die Verhandlung vom 27. Februar 2008 hat das Gericht ausgeführt, das Arzneimittel falle als Mittel zur Gewichtsreduktion unter den vom Einbruch bei gekipptem Fenster - kein Schutz Gesetzgeber definierten Katalog der so genannten Lifestyle-Medikamente und dürfe daher nicht zu Las- ten der gesetzlichen Krankenkassen ärztlich verordnet werden. Das Vorbringen des Herstellers, dadurch Um- Anordnung zur Durchsuchung einer Arztpraxis satzverluste in dreistelliger Millionenhöhe zu erleiden, aufgrund vager Vermutung ist rechtswidrig könne daher den Erlass der begehrten einstweiligen Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 27.02.2008, L 7 B das Schlafzimmer. Ein Einbruch sei ihm zu diesem Zeit- schwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf schriftlichen Strafanzeige des Ehemanns der Patientin vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. punkt noch nicht aufgefallen, führte er vor Gericht aus.
denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhr- gegenüber den Ultraschallbildern ein derart starker Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss Er verließ gegen 17.30 Uhr nochmals das Haus, ohne zeit der Untersuchung aufgedruckt waren. Die Patientin Beweiswert zukomme. In die Verhältnismäßigkeitser- der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich an das gekippte Fenster zu denken. Bei seiner Rückkehr zweifelte die Echtheit der Bilder an, weil sie vermutete, wägungen hätte auch eingestellt werden müssen, dass unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungs- nachts bemerkte er dann den Einbruch. Von seiner dass es sich entweder um Bilder der Vorjahresuntersu- mit der Durchsuchung der Praxisräume empfindliche Versicherung verlangt er rund 8.300,- Euro Schadens- chung handelte, bei denen nachträglich das Datum aus- Daten Dritter (anderer Patientinnen) gefährdet waren.
ersatz. Dieser verweigerte jedoch eine Regulierung. getauscht worden sei, oder aber um Bilder einer ande- Die Klägerin ist seit 1995 in dem Versandkaufhaus der ren Patientin, bei denen der Name ausgetauscht worden Im Ergebnis kann damit die Frage offen bleiben, ob Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäf- Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers sei. Auf Anzeige des Ehemannes leitete die Staatsan- der Durchsuchungsbeschluss auch deswegen als tigt. Sie ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Waren- waltschaft gegen die Ärztin ein Ermittlungsverfahren verfassungswidrig anzusehen war, weil nicht nur die sendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen Das Gericht wirft dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vor.
wegen versuchten Abrechnungsbetrugs ein und erwirk- Durchsuchung der Praxisräume, sondern auch die fertiggestellt werden. Nach den Feststellungen der Be- Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig te beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss Durchsuchung der privaten Wohnung und der Kraft- klagten wiesen die von der Klägerin gepackten Sendun- gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlaf- für die Wohn- und Praxisräume der Beschwerdeführerin fahrzeuge der Beschwerdeführerin angeordnet war.
gen über einen längeren Zeitraum hinweg zumindest zimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet sowie ihrer Person und ihrer Kraftfahrzeuge. Daraufhin Bundesverfassungsgericht, 21.01.2008, 2 BvR 1219/07 ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durch- gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr wurden die Praxis- und Laborräume der Beschwerde- schnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplät- das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzim- führerin durchsucht. Hiergegen eingelegte Rechtsmittel zen entsprach. Nachdem auch zwei Abmahnungen und mer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der weitere Maßnahmen der Beklagten die Fehlerquote der Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Ein- Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die dringling erreichbar sowie von der Straße nicht einseh- Verfassungsbeschwerde der Ärztin war erfolgreich BAG zur Kündigung gegenüber Ieistungs-
Beklagte der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer bar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfas- schwachen Arbeitnehmern
Minderleistung. Die Klägerin hat mit ihrer Kündigungs- Eindringen besonders einfach war, weil es sich um sungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Be- schutzklage u. a. geltend gemacht, angesichts der Ge- ein zweiflügeliges Fenster handelte. Der Eindringling schlüsse die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt samtzahl der von ihr gepackten Pakete falle die ihr an- musste nur den einfach zu erreichenden Schließmecha- Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. In Anbetracht rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung gelastete Fehlerquote nicht ins Gewicht. Die Beklagte nismus des anderen Flügels betätigen, indem er durch des relativ geringen Schadens und der Tatsache, dass Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeit- hat demgegenüber unter Darlegung der Packfehler im den Spalt des gekippten Fensters hindurch griff und ein kaum über bloße Vermutungen hinausreichender raum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche Einzelnen darauf hingewiesen, die von der Klägerin ver- Tatverdacht bestanden hat, war die Durchsuchung der Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten ursachten Packfehler (Kundenverwechslungen, fehlende Landgericht Düsseldorf, 14.05.2007, 11 O 205/06 Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundes- Einzelteile etc.) führten in dieser Häufigkeit bei Kunden arbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von zum Imageverlust. Durch die Fehlerbehebung entstün- Nur vage Vermutungen reichen für eine Durchsuchung etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mit- arbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.
Die Vorinstanzen haben nach dem Klageantrag erkannt Durchsuchung einer Arztpraxis aufgrund
vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die und dabei vor allem darauf abgestellt, eine Fehlerquote vager Vermutungen verfassungswidrig
eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfer- Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem von ca. dem Dreifachen des Durchschnitts der anderen tigen konnten. Das Landgericht hat zwar erkannt, dass leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 Mitarbeiter sei bei einer derartigen Tätigkeit schon an den Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patien- KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich nicht geeignet, eine Kündigung sozial zu rechtfer- Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist rechtswidrig, tin und das Datum des Arzttermins aufgedruckt sind, seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar tigen. Dem ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsge- wenn Behörden die Durchsuchung lediglich auf Grund grundsätzlich ein erheblicher Indizwert dafür zukommt, verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer richts nicht gefolgt. Die Kündigung kann aus verhaltens- einer bloßen Vermutung auf Abrechnungsbetrug dass die Untersuchung tatsächlich vorgenommen wur- genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Ver- bedingten Gründen gerechtfertigt sein, da die Klägerin anordnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht de. Es hat aber diesen Indizwert durch die abweichende tragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöp- nach den Behauptungen der Beklagten über einen län- Uhrzeit zu Unrecht als gänzlich entwertet angesehen. fung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er geren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurch- In diese Wertung hat es die nahe liegende Überlegung, verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, schnittliche Leistung erbracht hat. Allerdings fehlt es Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegen- die Uhrzeit könne aufgrund eines technischen Fehlers dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller hinsichtlich der konkret der Klägerin vorgeworfenen über einer Patientin unter anderem Kosten für Ultra- falsch wiedergegeben worden sein, nicht eingestellt.
Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die länger- Fehler und ihrer Ursachen noch an weiteren Tatsachen- schalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf Hierbei hat es auch nicht bedacht, dass die korrekte fristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen feststellungen und außerdem an einer ausreichenden den Widerspruch der Patientin, die geltend machte, Wiedergabe der Uhrzeit einer Untersuchung regelmäßig Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Interessenabwägung. Deshalb ist der Rechtsstreit an dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin keine zentrale Funktion eines Ultraschallgeräts ist. Es Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Be- kann auch nicht nachvollzogen werden, warum der ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer Oberlandesgericht Koblenz, 14.07.2006, 10 U 56/06 das Schlafzimmer. Ein Einbruch sei ihm zu diesem Zeit- schwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf schriftlichen Strafanzeige des Ehemanns der Patientin vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. punkt noch nicht aufgefallen, führte er vor Gericht aus.
denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhr- gegenüber den Ultraschallbildern ein derart starker Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss Er verließ gegen 17.30 Uhr nochmals das Haus, ohne zeit der Untersuchung aufgedruckt waren. Die Patientin Beweiswert zukomme. In die Verhältnismäßigkeitser- der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich an das gekippte Fenster zu denken. Bei seiner Rückkehr zweifelte die Echtheit der Bilder an, weil sie vermutete, wägungen hätte auch eingestellt werden müssen, dass unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungs- nachts bemerkte er dann den Einbruch. Von seiner dass es sich entweder um Bilder der Vorjahresuntersu- mit der Durchsuchung der Praxisräume empfindliche Versicherung verlangt er rund 8.300,- Euro Schadens- chung handelte, bei denen nachträglich das Datum aus- Daten Dritter (anderer Patientinnen) gefährdet waren.
ersatz. Dieser verweigerte jedoch eine Regulierung. getauscht worden sei, oder aber um Bilder einer ande- Die Klägerin ist seit 1995 in dem Versandkaufhaus der ren Patientin, bei denen der Name ausgetauscht worden Im Ergebnis kann damit die Frage offen bleiben, ob Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäf- Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers sei. Auf Anzeige des Ehemannes leitete die Staatsan- der Durchsuchungsbeschluss auch deswegen als tigt. Sie ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Waren- waltschaft gegen die Ärztin ein Ermittlungsverfahren verfassungswidrig anzusehen war, weil nicht nur die sendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen Das Gericht wirft dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vor.
wegen versuchten Abrechnungsbetrugs ein und erwirk- Durchsuchung der Praxisräume, sondern auch die fertiggestellt werden. Nach den Feststellungen der Be- Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig te beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss Durchsuchung der privaten Wohnung und der Kraft- klagten wiesen die von der Klägerin gepackten Sendun- gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlaf- für die Wohn- und Praxisräume der Beschwerdeführerin fahrzeuge der Beschwerdeführerin angeordnet war.
gen über einen längeren Zeitraum hinweg zumindest zimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet sowie ihrer Person und ihrer Kraftfahrzeuge. Daraufhin Bundesverfassungsgericht, 21.01.2008, 2 BvR 1219/07 ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durch- gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr wurden die Praxis- und Laborräume der Beschwerde- schnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplät- das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzim- führerin durchsucht. Hiergegen eingelegte Rechtsmittel zen entsprach. Nachdem auch zwei Abmahnungen und mer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der weitere Maßnahmen der Beklagten die Fehlerquote der Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Ein- Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die dringling erreichbar sowie von der Straße nicht einseh- Verfassungsbeschwerde der Ärztin war erfolgreich BAG zur Kündigung gegenüber Ieistungs-
Beklagte der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer bar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfas- schwachen Arbeitnehmern
Minderleistung. Die Klägerin hat mit ihrer Kündigungs- Eindringen besonders einfach war, weil es sich um sungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Be- schutzklage u. a. geltend gemacht, angesichts der Ge- ein zweiflügeliges Fenster handelte. Der Eindringling schlüsse die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt samtzahl der von ihr gepackten Pakete falle die ihr an- musste nur den einfach zu erreichenden Schließmecha- Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. In Anbetracht rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung gelastete Fehlerquote nicht ins Gewicht. Die Beklagte nismus des anderen Flügels betätigen, indem er durch des relativ geringen Schadens und der Tatsache, dass Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeit- hat demgegenüber unter Darlegung der Packfehler im den Spalt des gekippten Fensters hindurch griff und ein kaum über bloße Vermutungen hinausreichender raum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche Einzelnen darauf hingewiesen, die von der Klägerin ver- Tatverdacht bestanden hat, war die Durchsuchung der Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten ursachten Packfehler (Kundenverwechslungen, fehlende Landgericht Düsseldorf, 14.05.2007, 11 O 205/06 Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundes- Einzelteile etc.) führten in dieser Häufigkeit bei Kunden arbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von zum Imageverlust. Durch die Fehlerbehebung entstün- Nur vage Vermutungen reichen für eine Durchsuchung etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mit- arbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.
Die Vorinstanzen haben nach dem Klageantrag erkannt Durchsuchung einer Arztpraxis aufgrund
vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die und dabei vor allem darauf abgestellt, eine Fehlerquote vager Vermutungen verfassungswidrig
eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfer- Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem von ca. dem Dreifachen des Durchschnitts der anderen tigen konnten. Das Landgericht hat zwar erkannt, dass leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 Mitarbeiter sei bei einer derartigen Tätigkeit schon an den Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patien- KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich nicht geeignet, eine Kündigung sozial zu rechtfer- Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist rechtswidrig, tin und das Datum des Arzttermins aufgedruckt sind, seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar tigen. Dem ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsge- wenn Behörden die Durchsuchung lediglich auf Grund grundsätzlich ein erheblicher Indizwert dafür zukommt, verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer richts nicht gefolgt. Die Kündigung kann aus verhaltens- einer bloßen Vermutung auf Abrechnungsbetrug dass die Untersuchung tatsächlich vorgenommen wur- genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Ver- bedingten Gründen gerechtfertigt sein, da die Klägerin anordnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht de. Es hat aber diesen Indizwert durch die abweichende tragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöp- nach den Behauptungen der Beklagten über einen län- Uhrzeit zu Unrecht als gänzlich entwertet angesehen. fung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er geren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurch- In diese Wertung hat es die nahe liegende Überlegung, verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, schnittliche Leistung erbracht hat. Allerdings fehlt es Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegen- die Uhrzeit könne aufgrund eines technischen Fehlers dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller hinsichtlich der konkret der Klägerin vorgeworfenen über einer Patientin unter anderem Kosten für Ultra- falsch wiedergegeben worden sein, nicht eingestellt.
Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die länger- Fehler und ihrer Ursachen noch an weiteren Tatsachen- schalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf Hierbei hat es auch nicht bedacht, dass die korrekte fristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen feststellungen und außerdem an einer ausreichenden den Widerspruch der Patientin, die geltend machte, Wiedergabe der Uhrzeit einer Untersuchung regelmäßig Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Interessenabwägung. Deshalb ist der Rechtsstreit an dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin keine zentrale Funktion eines Ultraschallgeräts ist. Es Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Be- kann auch nicht nachvollzogen werden, warum der ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer Oberlandesgericht Koblenz, 14.07.2006, 10 U 56/06 Die abgedruckten Artikel stellen keine Beratung unserer Kanzlei dar und wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt.
Die Artikel dienen lediglich der Orientierung und können allenfalls der Verschaffung eines ersten Eindrucks der allge- meinen Rechtslage unter Vorbehalt dienen. Eine Anwendung auf einen konkreten Fall ist nicht ohne weiteres möglich.
Denn jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Faktoren, Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und mit diesem Mandantenbrief informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus unseren Fachgebieten Arbeitsrecht, Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab. Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht. Wir empfehlen auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit unserer Kanzlei zu suchen. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie ein konkreter Einzelfall vor dem Hintergrund der abgedruckten Artikel zu Keine Verordnung von Abmagerungsmitteln
Hausratversicherung: Gekipptes Fenster
zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
kann beim Einbruch den Versicherungs-
schutz kosten

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdge- Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetz- schoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen lichen Krankenkassen verordnet werden darf Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit und damit eine entsprechende Entscheidung des verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer Das Arzneimittel ist europaweit seit Juni 2006 zur (Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Über- Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um gewicht) zugelassen. Das Präparat ist seit September 0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar. 2006 auf dem deutschen Markt. Im Oktober 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der im Wesent- Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus, lichen aus Vertretern der Krankenkassen und der um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärti- Ärzteschaft besteht, beschlossen, dass das Arznei- gen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in mittel vom Versorgungsauftrag der gesetzlichen Kippstellung gelassen, um zu lüften. Eigentlich wollte er Krankenversicherungen ausgeschlossen ist. In einem die Wohnung nur kurz verlassen, traf aber unterwegs ei- weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin diese Ent- nen Freund. Als er gegen 17.00 Uhr nach Hause kehrte, scheidung im Juni 2007 bestätigt (S 83 KA 53/07 ER).
um die Einkäufe abzuladen, betrat er alle Räume - außer Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg. In der mündlichen Begründung seiner Entscheidung auf die Verhandlung vom 27. Februar 2008 hat das Gericht ausgeführt, das Arzneimittel falle als Mittel zur Gewichtsreduktion unter den vom Einbruch bei gekipptem Fenster - kein Schutz Gesetzgeber definierten Katalog der so genannten Lifestyle-Medikamente und dürfe daher nicht zu Las- ten der gesetzlichen Krankenkassen ärztlich verordnet werden. Das Vorbringen des Herstellers, dadurch Um- Anordnung zur Durchsuchung einer Arztpraxis satzverluste in dreistelliger Millionenhöhe zu erleiden, aufgrund vager Vermutung ist rechtswidrig könne daher den Erlass der begehrten einstweiligen Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 27.02.2008, L 7 B

Source: http://www.bodenstaff.de/downloads/mandantenbrief_bodenstaff_0801.pdf

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Sjögren’s Syndrome, Part II Why is Early Diagnosis Important? Arthur A.M.Bookman MD FRCPC, Associate Professor of Medicine, University of Toronto Coordinator, Multidisciplinary Sjögren’s Clinic University Health Network Why is Early Diagnosis Important? Dry eyes can lead to shredding of the cornea, and eventual ulceration and scarring. Topical treatment re

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