Die abgedruckten Artikel stellen keine Beratung unserer Kanzlei dar und wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt.
Die Artikel dienen lediglich der Orientierung und können allenfalls der Verschaffung eines ersten Eindrucks der allge-
meinen Rechtslage unter Vorbehalt dienen. Eine Anwendung auf einen konkreten Fall ist nicht ohne weiteres möglich.
Denn jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Faktoren, Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und
mit diesem Mandantenbrief informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus unseren Fachgebieten Arbeitsrecht,
Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab.
Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht.
Wir empfehlen auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit unserer Kanzlei zu suchen. Gern können Sie mit uns einen
Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie ein konkreter Einzelfall vor dem Hintergrund der abgedruckten Artikel zu
Keine Verordnung von Abmagerungsmitteln Hausratversicherung: Gekipptes Fenster zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen kann beim Einbruch den Versicherungs- schutz kosten
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat
entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem
Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdge-
Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetz-
schoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen
lichen Krankenkassen verordnet werden darf
Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit
und damit eine entsprechende Entscheidung des
verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer
Das Arzneimittel ist europaweit seit Juni 2006 zur
(Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines
Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Über-
Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um
gewicht) zugelassen. Das Präparat ist seit September
0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar.
2006 auf dem deutschen Markt. Im Oktober 2006
hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der im Wesent-
Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus,
lichen aus Vertretern der Krankenkassen und der
um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärti-
Ärzteschaft besteht, beschlossen, dass das Arznei-
gen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in
mittel vom Versorgungsauftrag der gesetzlichen
Kippstellung gelassen, um zu lüften. Eigentlich wollte er
Krankenversicherungen ausgeschlossen ist. In einem
die Wohnung nur kurz verlassen, traf aber unterwegs ei-
weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht
Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin diese Ent-
nen Freund. Als er gegen 17.00 Uhr nach Hause kehrte,
scheidung im Juni 2007 bestätigt (S 83 KA 53/07 ER).
um die Einkäufe abzuladen, betrat er alle Räume - außer
Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei
dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte
keinen Erfolg. In der mündlichen Begründung seiner
Entscheidung auf die Verhandlung vom 27. Februar
2008 hat das Gericht ausgeführt, das Arzneimittel
falle als Mittel zur Gewichtsreduktion unter den vom
Einbruch bei gekipptem Fenster - kein Schutz
Gesetzgeber definierten Katalog der so genannten
Lifestyle-Medikamente und dürfe daher nicht zu Las-
ten der gesetzlichen Krankenkassen ärztlich verordnet
werden. Das Vorbringen des Herstellers, dadurch Um-
Anordnung zur Durchsuchung einer Arztpraxis
satzverluste in dreistelliger Millionenhöhe zu erleiden,
aufgrund vager Vermutung ist rechtswidrig
könne daher den Erlass der begehrten einstweiligen
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 27.02.2008, L 7 B
das Schlafzimmer. Ein Einbruch sei ihm zu diesem Zeit-
schwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf
schriftlichen Strafanzeige des Ehemanns der Patientin
vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.
punkt noch nicht aufgefallen, führte er vor Gericht aus.
denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhr-
gegenüber den Ultraschallbildern ein derart starker
Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss
Er verließ gegen 17.30 Uhr nochmals das Haus, ohne
zeit der Untersuchung aufgedruckt waren. Die Patientin
Beweiswert zukomme. In die Verhältnismäßigkeitser-
der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich
an das gekippte Fenster zu denken. Bei seiner Rückkehr
zweifelte die Echtheit der Bilder an, weil sie vermutete,
wägungen hätte auch eingestellt werden müssen, dass
unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungs-
nachts bemerkte er dann den Einbruch. Von seiner
dass es sich entweder um Bilder der Vorjahresuntersu-
mit der Durchsuchung der Praxisräume empfindliche
Versicherung verlangt er rund 8.300,- Euro Schadens-
chung handelte, bei denen nachträglich das Datum aus-
Daten Dritter (anderer Patientinnen) gefährdet waren.
ersatz. Dieser verweigerte jedoch eine Regulierung.
getauscht worden sei, oder aber um Bilder einer ande-
Die Klägerin ist seit 1995 in dem Versandkaufhaus der
ren Patientin, bei denen der Name ausgetauscht worden
Im Ergebnis kann damit die Frage offen bleiben, ob
Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäf-
Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers
sei. Auf Anzeige des Ehemannes leitete die Staatsan-
der Durchsuchungsbeschluss auch deswegen als
tigt. Sie ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Waren-
waltschaft gegen die Ärztin ein Ermittlungsverfahren
verfassungswidrig anzusehen war, weil nicht nur die
sendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen
Das Gericht wirft dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vor.
wegen versuchten Abrechnungsbetrugs ein und erwirk-
Durchsuchung der Praxisräume, sondern auch die
fertiggestellt werden. Nach den Feststellungen der Be-
Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig
te beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss
Durchsuchung der privaten Wohnung und der Kraft-
klagten wiesen die von der Klägerin gepackten Sendun-
gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlaf-
für die Wohn- und Praxisräume der Beschwerdeführerin
fahrzeuge der Beschwerdeführerin angeordnet war.
gen über einen längeren Zeitraum hinweg zumindest
zimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet
sowie ihrer Person und ihrer Kraftfahrzeuge. Daraufhin
Bundesverfassungsgericht, 21.01.2008, 2 BvR 1219/07
ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durch-
gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr
wurden die Praxis- und Laborräume der Beschwerde-
schnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplät-
das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzim-
führerin durchsucht. Hiergegen eingelegte Rechtsmittel
zen entsprach. Nachdem auch zwei Abmahnungen und
mer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der
weitere Maßnahmen der Beklagten die Fehlerquote der
Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Ein-
Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die
dringling erreichbar sowie von der Straße nicht einseh-
Verfassungsbeschwerde der Ärztin war erfolgreich
BAG zur Kündigung gegenüber Ieistungs-
Beklagte der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer
bar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfas-
schwachen Arbeitnehmern
Minderleistung. Die Klägerin hat mit ihrer Kündigungs-
Eindringen besonders einfach war, weil es sich um
sungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Be-
schutzklage u. a. geltend gemacht, angesichts der Ge-
ein zweiflügeliges Fenster handelte. Der Eindringling
schlüsse die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf
Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt
samtzahl der von ihr gepackten Pakete falle die ihr an-
musste nur den einfach zu erreichenden Schließmecha-
Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. In Anbetracht
rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung
gelastete Fehlerquote nicht ins Gewicht. Die Beklagte
nismus des anderen Flügels betätigen, indem er durch
des relativ geringen Schadens und der Tatsache, dass
Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeit-
hat demgegenüber unter Darlegung der Packfehler im
den Spalt des gekippten Fensters hindurch griff und
ein kaum über bloße Vermutungen hinausreichender
raum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche
Einzelnen darauf hingewiesen, die von der Klägerin ver-
Tatverdacht bestanden hat, war die Durchsuchung der
Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten
ursachten Packfehler (Kundenverwechslungen, fehlende
Landgericht Düsseldorf, 14.05.2007, 11 O 205/06
Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundes-
Einzelteile etc.) führten in dieser Häufigkeit bei Kunden
arbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von
zum Imageverlust. Durch die Fehlerbehebung entstün-
Nur vage Vermutungen reichen für eine Durchsuchung
etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mit-
arbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung
Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu
nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.
Die Vorinstanzen haben nach dem Klageantrag erkannt
Durchsuchung einer Arztpraxis aufgrund
vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die
und dabei vor allem darauf abgestellt, eine Fehlerquote
vager Vermutungen verfassungswidrig
eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfer-
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem
von ca. dem Dreifachen des Durchschnitts der anderen
tigen konnten. Das Landgericht hat zwar erkannt, dass
leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2
Mitarbeiter sei bei einer derartigen Tätigkeit schon an
den Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patien-
KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer
sich nicht geeignet, eine Kündigung sozial zu rechtfer-
Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist rechtswidrig,
tin und das Datum des Arzttermins aufgedruckt sind,
seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar
tigen. Dem ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsge-
wenn Behörden die Durchsuchung lediglich auf Grund
grundsätzlich ein erheblicher Indizwert dafür zukommt,
verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer
richts nicht gefolgt. Die Kündigung kann aus verhaltens-
einer bloßen Vermutung auf Abrechnungsbetrug
dass die Untersuchung tatsächlich vorgenommen wur-
genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Ver-
bedingten Gründen gerechtfertigt sein, da die Klägerin
anordnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht
de. Es hat aber diesen Indizwert durch die abweichende
tragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöp-
nach den Behauptungen der Beklagten über einen län-
Uhrzeit zu Unrecht als gänzlich entwertet angesehen.
fung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er
geren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurch-
In diese Wertung hat es die nahe liegende Überlegung,
verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch,
schnittliche Leistung erbracht hat. Allerdings fehlt es
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegen-
die Uhrzeit könne aufgrund eines technischen Fehlers
dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller
hinsichtlich der konkret der Klägerin vorgeworfenen
über einer Patientin unter anderem Kosten für Ultra-
falsch wiedergegeben worden sein, nicht eingestellt.
Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die länger-
Fehler und ihrer Ursachen noch an weiteren Tatsachen-
schalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf
Hierbei hat es auch nicht bedacht, dass die korrekte
fristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen
feststellungen und außerdem an einer ausreichenden
den Widerspruch der Patientin, die geltend machte,
Wiedergabe der Uhrzeit einer Untersuchung regelmäßig
Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art,
Interessenabwägung. Deshalb ist der Rechtsstreit an
dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin
keine zentrale Funktion eines Ultraschallgeräts ist. Es
Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung
das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Be-
kann auch nicht nachvollzogen werden, warum der
ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer
Oberlandesgericht Koblenz, 14.07.2006, 10 U 56/06
das Schlafzimmer. Ein Einbruch sei ihm zu diesem Zeit-
schwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf
schriftlichen Strafanzeige des Ehemanns der Patientin
vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.
punkt noch nicht aufgefallen, führte er vor Gericht aus.
denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhr-
gegenüber den Ultraschallbildern ein derart starker
Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss
Er verließ gegen 17.30 Uhr nochmals das Haus, ohne
zeit der Untersuchung aufgedruckt waren. Die Patientin
Beweiswert zukomme. In die Verhältnismäßigkeitser-
der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich
an das gekippte Fenster zu denken. Bei seiner Rückkehr
zweifelte die Echtheit der Bilder an, weil sie vermutete,
wägungen hätte auch eingestellt werden müssen, dass
unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungs-
nachts bemerkte er dann den Einbruch. Von seiner
dass es sich entweder um Bilder der Vorjahresuntersu-
mit der Durchsuchung der Praxisräume empfindliche
Versicherung verlangt er rund 8.300,- Euro Schadens-
chung handelte, bei denen nachträglich das Datum aus-
Daten Dritter (anderer Patientinnen) gefährdet waren.
ersatz. Dieser verweigerte jedoch eine Regulierung.
getauscht worden sei, oder aber um Bilder einer ande-
Die Klägerin ist seit 1995 in dem Versandkaufhaus der
ren Patientin, bei denen der Name ausgetauscht worden
Im Ergebnis kann damit die Frage offen bleiben, ob
Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäf-
Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers
sei. Auf Anzeige des Ehemannes leitete die Staatsan-
der Durchsuchungsbeschluss auch deswegen als
tigt. Sie ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Waren-
waltschaft gegen die Ärztin ein Ermittlungsverfahren
verfassungswidrig anzusehen war, weil nicht nur die
sendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen
Das Gericht wirft dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vor.
wegen versuchten Abrechnungsbetrugs ein und erwirk-
Durchsuchung der Praxisräume, sondern auch die
fertiggestellt werden. Nach den Feststellungen der Be-
Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig
te beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss
Durchsuchung der privaten Wohnung und der Kraft-
klagten wiesen die von der Klägerin gepackten Sendun-
gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlaf-
für die Wohn- und Praxisräume der Beschwerdeführerin
fahrzeuge der Beschwerdeführerin angeordnet war.
gen über einen längeren Zeitraum hinweg zumindest
zimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet
sowie ihrer Person und ihrer Kraftfahrzeuge. Daraufhin
Bundesverfassungsgericht, 21.01.2008, 2 BvR 1219/07
ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durch-
gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr
wurden die Praxis- und Laborräume der Beschwerde-
schnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplät-
das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzim-
führerin durchsucht. Hiergegen eingelegte Rechtsmittel
zen entsprach. Nachdem auch zwei Abmahnungen und
mer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der
weitere Maßnahmen der Beklagten die Fehlerquote der
Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Ein-
Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die
dringling erreichbar sowie von der Straße nicht einseh-
Verfassungsbeschwerde der Ärztin war erfolgreich
BAG zur Kündigung gegenüber Ieistungs-
Beklagte der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer
bar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfas-
schwachen Arbeitnehmern
Minderleistung. Die Klägerin hat mit ihrer Kündigungs-
Eindringen besonders einfach war, weil es sich um
sungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Be-
schutzklage u. a. geltend gemacht, angesichts der Ge-
ein zweiflügeliges Fenster handelte. Der Eindringling
schlüsse die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf
Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt
samtzahl der von ihr gepackten Pakete falle die ihr an-
musste nur den einfach zu erreichenden Schließmecha-
Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen. In Anbetracht
rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung
gelastete Fehlerquote nicht ins Gewicht. Die Beklagte
nismus des anderen Flügels betätigen, indem er durch
des relativ geringen Schadens und der Tatsache, dass
Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeit-
hat demgegenüber unter Darlegung der Packfehler im
den Spalt des gekippten Fensters hindurch griff und
ein kaum über bloße Vermutungen hinausreichender
raum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche
Einzelnen darauf hingewiesen, die von der Klägerin ver-
Tatverdacht bestanden hat, war die Durchsuchung der
Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten
ursachten Packfehler (Kundenverwechslungen, fehlende
Landgericht Düsseldorf, 14.05.2007, 11 O 205/06
Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundes-
Einzelteile etc.) führten in dieser Häufigkeit bei Kunden
arbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von
zum Imageverlust. Durch die Fehlerbehebung entstün-
Nur vage Vermutungen reichen für eine Durchsuchung
etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mit-
arbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung
Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu
nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.
Die Vorinstanzen haben nach dem Klageantrag erkannt
Durchsuchung einer Arztpraxis aufgrund
vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die
und dabei vor allem darauf abgestellt, eine Fehlerquote
vager Vermutungen verfassungswidrig
eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfer-
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem
von ca. dem Dreifachen des Durchschnitts der anderen
tigen konnten. Das Landgericht hat zwar erkannt, dass
leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2
Mitarbeiter sei bei einer derartigen Tätigkeit schon an
den Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patien-
KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer
sich nicht geeignet, eine Kündigung sozial zu rechtfer-
Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist rechtswidrig,
tin und das Datum des Arzttermins aufgedruckt sind,
seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar
tigen. Dem ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsge-
wenn Behörden die Durchsuchung lediglich auf Grund
grundsätzlich ein erheblicher Indizwert dafür zukommt,
verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer
richts nicht gefolgt. Die Kündigung kann aus verhaltens-
einer bloßen Vermutung auf Abrechnungsbetrug
dass die Untersuchung tatsächlich vorgenommen wur-
genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Ver-
bedingten Gründen gerechtfertigt sein, da die Klägerin
anordnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht
de. Es hat aber diesen Indizwert durch die abweichende
tragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöp-
nach den Behauptungen der Beklagten über einen län-
Uhrzeit zu Unrecht als gänzlich entwertet angesehen.
fung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er
geren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurch-
In diese Wertung hat es die nahe liegende Überlegung,
verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch,
schnittliche Leistung erbracht hat. Allerdings fehlt es
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegen-
die Uhrzeit könne aufgrund eines technischen Fehlers
dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller
hinsichtlich der konkret der Klägerin vorgeworfenen
über einer Patientin unter anderem Kosten für Ultra-
falsch wiedergegeben worden sein, nicht eingestellt.
Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die länger-
Fehler und ihrer Ursachen noch an weiteren Tatsachen-
schalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf
Hierbei hat es auch nicht bedacht, dass die korrekte
fristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen
feststellungen und außerdem an einer ausreichenden
den Widerspruch der Patientin, die geltend machte,
Wiedergabe der Uhrzeit einer Untersuchung regelmäßig
Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art,
Interessenabwägung. Deshalb ist der Rechtsstreit an
dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin
keine zentrale Funktion eines Ultraschallgeräts ist. Es
Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung
das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Be-
kann auch nicht nachvollzogen werden, warum der
ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer
Oberlandesgericht Koblenz, 14.07.2006, 10 U 56/06
Die abgedruckten Artikel stellen keine Beratung unserer Kanzlei dar und wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt.
Die Artikel dienen lediglich der Orientierung und können allenfalls der Verschaffung eines ersten Eindrucks der allge-
meinen Rechtslage unter Vorbehalt dienen. Eine Anwendung auf einen konkreten Fall ist nicht ohne weiteres möglich.
Denn jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Faktoren, Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und
mit diesem Mandantenbrief informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus unseren Fachgebieten Arbeitsrecht,
Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab.
Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht.
Wir empfehlen auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit unserer Kanzlei zu suchen. Gern können Sie mit uns einen
Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie ein konkreter Einzelfall vor dem Hintergrund der abgedruckten Artikel zu
Keine Verordnung von Abmagerungsmitteln Hausratversicherung: Gekipptes Fenster zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen kann beim Einbruch den Versicherungs- schutz kosten
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat
entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem
Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdge-
Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetz-
schoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen
lichen Krankenkassen verordnet werden darf
Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit
und damit eine entsprechende Entscheidung des
verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer
Das Arzneimittel ist europaweit seit Juni 2006 zur
(Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines
Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Über-
Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um
gewicht) zugelassen. Das Präparat ist seit September
0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar.
2006 auf dem deutschen Markt. Im Oktober 2006
hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der im Wesent-
Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus,
lichen aus Vertretern der Krankenkassen und der
um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärti-
Ärzteschaft besteht, beschlossen, dass das Arznei-
gen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in
mittel vom Versorgungsauftrag der gesetzlichen
Kippstellung gelassen, um zu lüften. Eigentlich wollte er
Krankenversicherungen ausgeschlossen ist. In einem
die Wohnung nur kurz verlassen, traf aber unterwegs ei-
weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht
Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin diese Ent-
nen Freund. Als er gegen 17.00 Uhr nach Hause kehrte,
scheidung im Juni 2007 bestätigt (S 83 KA 53/07 ER).
um die Einkäufe abzuladen, betrat er alle Räume - außer
Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei
dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte
keinen Erfolg. In der mündlichen Begründung seiner
Entscheidung auf die Verhandlung vom 27. Februar
2008 hat das Gericht ausgeführt, das Arzneimittel
falle als Mittel zur Gewichtsreduktion unter den vom
Einbruch bei gekipptem Fenster - kein Schutz
Gesetzgeber definierten Katalog der so genannten
Lifestyle-Medikamente und dürfe daher nicht zu Las-
ten der gesetzlichen Krankenkassen ärztlich verordnet
werden. Das Vorbringen des Herstellers, dadurch Um-
Anordnung zur Durchsuchung einer Arztpraxis
satzverluste in dreistelliger Millionenhöhe zu erleiden,
aufgrund vager Vermutung ist rechtswidrig
könne daher den Erlass der begehrten einstweiligen
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 27.02.2008, L 7 B
Name: …………………………………………………………………. Vorname: ………………………………… geb.: ………………….… Waren Vater oder Mutter in jungen Jahren schwerhörig? Wie viele Geschwister haben Sie? ♂ _____ Sind sonst Schwerhörige in Ihrer Verwandtschaft? welche _____________________________________________ Hatten Sie schon einmal Mi
Sjögren’s Syndrome, Part II Why is Early Diagnosis Important? Arthur A.M.Bookman MD FRCPC, Associate Professor of Medicine, University of Toronto Coordinator, Multidisciplinary Sjögren’s Clinic University Health Network Why is Early Diagnosis Important? Dry eyes can lead to shredding of the cornea, and eventual ulceration and scarring. Topical treatment re